III Wissenswertes von A bis Z
Abholzeiten (siehe Ganztag)
Arbeitsgemeinschaften
Im 3. und 4. Schuljahr nehmen alle SchülerInnen in einer Stunde wöchentlich an einer Arbeitsgemeinschaft ihrer Wahl teil. Die AG-Angebote wechseln nach einem Halbjahr.
Außerschulische Lernorte
In regelmäßigen Abständigen lernen unsere SchülerInnen nicht nur in der Schule, sondern auch an außerschulischen Lernorten: Wandertage, Klassen- und Tagesfahrten, Exkursionen und Projekte.
Beschwerdemanagement
Alle Themen, die die Lerngruppe bzw. die Klasse oder einzelne SchülerInnen betreffen, werden über die KlassenlehrInnen geregelt. Bei Fragen zu einzelnen Fächern, die nicht von der Klassenlehrkraft unterrichtet werden, sind die FachlehrerInnen zuständig. Gibt es Fragen zur Schulorganisation oder zum Ganztag wenden Sie sich an die Schulleitung.
Betreuung
Nach dem Pflichtunterricht wird für die Kinder im 1. und 2. Schuljahr bis 12.50 Uhr Betreuung durch Pädagogische Mitarbeiterinnen angeboten.
Die Teilnahme ist kostenlos und für ein Schulhalbjahr verbindlich.
Beurlaubung von Schülern
Grundsätzlich darf keine Ferienverlängerung und keine zusätzliche Beurlaubung gewährt werden, da die 75 Ferientage des Schuljahres genug Gelegenheit zu Reisen geben. In dringenden Fällen sind Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen im Büro der Schule zu erhalten. Über die Genehmigung entscheidet bei einem Tag die Klassenleitung, bei mehreren Tagen die Schulleitung. Bei Beurlaubung für Erholungskuren genügt die Vorlage des amtlichen Bescheides über die Kur.
Schwerpunkte christlicher Erziehung an der St.-Elisabeth-Schule Wir erziehen nach den Werten des Glaubens der katholischen Kirche und haben Schwerpunkte im Schulleben verankert. 70% unserer SchülerInnen sind katholisch und maximal 30 % unserer Schülerinnen gehören einer anderen Konfession an oder sind konfessionslos.
Einschulung
Schon 1 ½ Jahre vor der Einschulung findet vor der Anmeldung ein erster Informationsabend für die Eltern statt.
Im Juni des Einschulungsjahres kommen alle Schulanfänger mit ihren Kindergarten- Erzieherinnen oder Eltern zu einem Unterrichtsbesuch in die Klassen der Paten und lernen diese kennen.
SchülerInnen der 4. Klassen übernehmen Patenschaften für die Schulanfänger.
Elternabend/Elternsprechtag
In jedem Schuljahr findet mindestens ein Elternabend und ein Elternsprechtag statt. Außerdem können individuell Gesprächstermine mit den Lehrkräften vereinbart werden.
Extreme Witterungsverhältnisse
Bei witterungsbedingtem Schulausfall können Sie sich über die offizielle Website des Landkreises Göttingen oder über Warn-Apps wie Katwarn und NINA informieren. Der Landkreis ist zuständig für die Schülerbeförderung und entscheidet daher über witterungsbedingte Schulausfälle. Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.
Fahrradgenehmigung
Kinder im 1., 2. und 3. Schuljahr können im allgemeinen die Verkehrsregeln nicht ausreichend verstehen und besonders in kritischen Situationen nicht spontan anwenden.
Auch Kinder im 4. Schuljahr bedürfen einer genauen Einweisung in die Strecke und die gegebenen Gefahrenstellen durch die Erziehungsberechtigten, um die Gefährdung möglichst gering zu halten. Die Schule übernimmt hier keine Haftung. Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Der Antrag für eine Abstellgenehmigung auf dem Schulhof ist im Sekretariat erhältlich.
Förderverein (siehe auch Reiter Förderverein)
Seit seiner Gründung im Jahr 1997 unterstützt der Verein die Arbeit der Schule finanziell in vielfältiger Weise. Viele Projekte und Anschaffungen wären sonst nicht möglich. Der Verein bildet eine wichtige Stütze für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Der Mindestbeitrag von 11,- - Euro jährlich ist somit eine lohnende Investition.
Fundsachen Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
Ganztag (siehe auch Reiter Ganztag)
Beginn im Schuljahr 2025/2026 mit Jahrgang 1, danach aufsteigend
- warmes Mittagessen
- Lernzeit für Hausaufgaben und Üben
- wechselnde Angebote: Musik, Sport, Technik, Kreatives, …
- Montag bis Donnerstag bis 15.15 Uhr
Zwei Abholzeiten:
14.25 (nach dem Essen und der Lernzeit) oder
15.15 Uhr (nach dem Angebot)
Handy und Smartwatch
In unserer Schule benötigt Ihr Kind kein Handy oder eine Smartwatch! Falls nötig, werden wir Sie telefonisch kontaktieren. Sollte Ihr Kind ein Smartgerät für den Schulweg dabei haben, muss es sich während der Schulzeit im Schulmodus befinden.
Hausaufgabenerlass (Auszug)
Grundschülerinnen und Grundschüler sollten höchstens 30 Minuten zur Erstellung von Hausaufgaben aufwenden. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler an einer Aufgabe so interessiert ist, dass sie oder er noch daran weiterarbeiten möchte, ist natürlich eine Ausnahme möglich. Von Freitag zum folgenden Montag und über Ferienzeiten werden in Grundschulen keine Hausaufgaben gestellt.
Weitere Informationen zu Art und Umfang der Anfertigung von Hausaufgaben erhalten Erziehungsberechtigte von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Hol- und Bringzone
Bitte nutzen Sie die Hol- und Bringzone neben der Schule! Hier können Ihre Kinder sicher aus dem Auto aussteigen und nach dem Unterricht wieder einsteigen.
Katholische Schule
Nach § 129 des niedersächsischen Schulgesetzes ist die St.- Elisabeth- Schule Duderstadt eine „Schule für Schüler des gleichen Bekenntnisses", an der alle Kinder, die diesem Bekenntnis angehören, angemeldet werden können. Ausnahmen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vom Schulleiter genehmigt werden.
Der gesetzliche Bildungsauftrag, die Ausstattung und Unterrichtsversorgung entsprechen der jeder anderen öffentlichen Grundschule. Darüber hinaus hat eine „Bekenntnisschule" die besondere Aufgabe, die im Elternhaus begonnene religiöse Erziehung wirksam zu unterstützen mit dem Ziel, die Schüler zu einer sinnvollen Lebensgestaltung zu befähigen.
Kelly- Projekt
Im 2. Schuljahrgang findet in Kooperation mit der Polizei dieses Projekt statt, das den Kindern Hilfen und Handlungsmöglichkeiten bei Gefahren außerhalb von Familie und Schule aufzeigt.
Kinder- Uni
In Kooperation mit der Georg- August- Universität Göttingen organisiert unsere Schule die Teilnahme an den dortigen Kindervorlesungen für Schüler/innen der St.- Elisabeth- Schule, wenn ausreichend Interesse besteht.
Kinderrechteschule
Wir nehmen als Pilotschule am „Kinderrechte-Netzwerk“ von UNICEF teil.
„Kinderrechte“ werden im Unterricht gezielt in verschiedenen Fächern und Projekten thematisiert und unsere SchülerInnen werden sinnvoll in schulische Entscheidungen mit einbezogen.
Die Zertifizierung durch UNICEF fand im Oktober 2023 statt.
Kooperationen Wir arbeiten mit vielfältigen Kooperationspartnern zusammen z.B. dem Hort St. Georg und dem Hort des Inklusiven Campus, der Pfarrgemeinde St. Cyriakus, der Polizei, der Kreismusikschule, dem Hospizverein Duderstadt, der BBS Duderstadt, der Handballsparte des TV-Jahn Duderstadt, dem Tennisverein Blau Weiß Duderstadt, der Sparkasse Duderstadt ...
Krankmeldung
1. Die Eltern melden ihr Kind morgens bis 7.45 Uhr auf dem Anrufbeantworter oder per Mail krank.
2. Mitgeteilt wird der Name und die Klasse des Kindes sowie die voraussichtliche Dauer der Erkrankung.
3. Nur bei ansteckenden (meldepflichtigen) Erkrankungen oder Läusen muss der Grund der Krankmeldung angegeben werde.
4. Am Tag der Rückkehr in den Unterricht legt das Kind die schriftliche Entschuldigung (Vordruck im Grundschulplaner) bei der Klassenlehrerin vor. Erst dann gilt das Kind als „entschuldigt“.
5. Eine krankheitsbedingte Abmeldung vom Schwimm- oder Sportunterricht erfolgt tagesaktuell über den entsprechenden Vordruck im Grundschulplaner.
Läuse
Trotz allgemein sorgfältiger Haarpflege sind in den letzten Jahren immer wieder Kopfläuse bei Schulkindern festgestellt worden. Dieses ist keine Folge mangelnder Hygiene.
Um die Vermehrung und Übertragungsmöglichkeiten gering zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle des Kopfhaares der Kinder erforderlich.
Beim Auftreten von Läusen besteht gemäß § 48 Bundesseuchengesetz Schulverbot. Die Schule - und ebenso eine andere Gemeinschaftseinrichtung wie z.B. ein Kindergarten oder Hort, darf erst nach erfolgreicher Erstbehandlung wieder besucht werden.
Lehrerwechsel
Laut Erlass und Beschluss der Gesamtkonferenz wird aus pädagogischen Gründen die Klassenlehrkraft nach Beendigung des 2. Schuljahres in der Regel gewechselt.
Mittagessen
siehe Ganztag
Mitwirkung der Erziehungsberechtigten und SchülerInnen
Eltern und SchülerInnen können gern bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen, Feiern und Gemeinschaftsvorhaben mitwirken und diese unterstützen. Es gibt vielfältige Möglichkeiten Ideen einzubringen und z.B. im Schulelternrat mitzuwirken.
Zur verständnisvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften werden Elternsprechtage und Elternabende durchgeführt, deren regelmäßiger Besuch von der Schule sehr gewünscht wird.
Nacharbeiten versäumter Unterrichtsinhalte
1. Für erkrankte Kinder werden Aufgaben zum Nacharbeiten für die Fächer Deutsch und Mathematik, ggfs. Sachunterricht und/oder klassenarbeitsrelevante Materialien für andere Fächer bereitgelegt.
2. Abholung von Hausaufgaben bei Erkrankung: Üblicherweise über Mitschüler*innen (organisieren die Eltern selbst); falls dies nicht möglich ist: Abholung zwischen 13.00 und 13.30 Uhr in der Mensa -> Mensa-Eingangstür nutzen!
3. Wenn ein Kind krank zu Hause ist, besteht nicht die Verpflichtung, dass am nächsten Tag alle Aufgaben erledigt sind, jedoch zeitnah.
4. Nachgearbeiteter Lernstoff wird von der Lehrkraft zur Kenntnis genommen, jedoch nicht auf Richtigkeit kontrolliert.
Nichtversetzung - Wiederholung einer Klasse - Überspringen einer Klasse
Am Ende der 2. und 3. Klasse kann die Klassenkonferenz beschließen, dass ein Kind eine Klasse wiederholt, wenn sonst eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwartet werden kann und durch die Wiederholung wesentliche Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können.
Darüber hinaus kann ein Schüler oder eine Schülerin nach der 1. Klasse und auch während eines Schuljahres auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und auf Beschluss der Klassenkonferenz am Unterricht der nächstunteren oder nächsthöheren Klasse teilnehmen.
Partnerschule in Südafrika
Wir sind Teil des Netzwerks „Niedersächsische Schulen MIT Afrika“ seit dem Schuljahr 2024/25 und pflegen einen „Virtuelle Austauschbrücke“ mit einer Grundschule in Cape Town (Südafrika).
Dazu entsteht ein Dokumentarfilm über unser Projekt. Die Premiere des Films ist im Dezember 2025.
Pausenfrühstück
Für die Leistungsfähigkeit und Gesundheit Ihrer Kinder ist eine ausgewogene Ernährung wichtig.
In allen Klassen wird gemeinsam gefrühstückt.
Unterrichts- und Pausenzeiten
1. Unterrichtsstunde 07.50 – 08.35 Uhr
Frühstückspause 08.35 – 08.50 Uhr
2. Unterrichtsstunde 08.50 – 09.35 Uhr
I. Hofpause 09.35 – 10.00 Uhr
3. Unterrichtsstunde 10.00 – 10.45 Uhr
4. Unterrichtsstunde 10.50 – 11.35 Uhr
II. Hofpause 11.35 – 11.56 Uhr
5. Unterrichtsstunde 11.56 – 12.50 Uhr
Schulbesuch – Versäumnisse
Der regelmäßige Schulbesuch ist die notwendige Voraussetzung für den Erfolg des Unterrichts und den schulischen Werdegang Ihres Kindes!
Festgesetzte Schulfeiern, kirchliche Veranstaltungen, Unterrichtsgänge, Wanderungen und Klassenfahrten gelten als verpflichtende Schulveranstaltungen und sollten nur in dringenden Ausnahmefällen nicht wahrgenommen werden.
Schulregeln
Neue Schulregeln sind in Arbeit.
Stundentafel
Hier finden Sie die aktuelle Stundentafel der Verlässlichen Grundschule in Niedersachsen:
https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/schule/unsere_schulen/allgemein_bildende_schulen/grundschule/verlassliche_grundschule/verlassliche-grundschule-149807.html
Sportunterricht - Schwimmunterricht
SchülerInnen müssen während des Sportunterrichts angemessene Sportbekleidung tragen.
Uhren und Schmuckgegenstände sind abzulegen. Falls das Herausnehmen von Ohrsteckern Probleme bereitet, müssen diese wegen der Verletzungsgefahr mit Leukoplast oder ähnlichem abgeklebt werden. Um eine mögliche eigene Verletzungsgefahr zu verringern, wird die Anschaffung einer Sportbrille für Kinder empfohlen, die nicht ohne Brille am Sportunterricht teilnehmen können.
Im 3. Schuljahrgang findet der Sportunterricht als Schwimmunterricht statt.
Teilnahme an Wettbewerben
Ball über die Schnur Turnier
Fußball Turnier
Abnahme des Sportabzeichens und des Schwimmabzeichens
Mathe Olympiade
Känguru der Mathematik
Lesewettbewerb in den Jahrgängen
Unfälle - Sachschäden
Für Unfälle, die sich trotz aller Sorgfalt während des Schulbesuches, bei sonstigen anerkannten Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg ereignen, besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Vorlage einer Krankenversicherungskarte beim Arzt ist nicht erforderlich.
Sachschäden werden vom Kommunalen Schadenausgleich Hannover übernommen, wenn ein berechtigter Anspruch besteht.
Unfälle und Schadensfälle müssen zeitnah der Klassenlehrkraft und im Sekretariat gemeldet werden, da die Schule verpflichtet ist eine Meldung an die GUV zu machen.
Verkehrserziehung - Mobilität
Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung, die im Rahmen des Sachunterrichts stattfindet, ist es, die SchülerInnen zu mündigen und sicheren Verkehrsteilnehmern werden zu lassen. Mit dem Zuwachs von Kenntnissen und Wissen um das Verkehrsgeschehen, seinen Ablauf und mögliche Gefahren werden situationsgerechte Verhaltensweisen im Straßenverkehr thematisiert. Außerdem üben wir in der 4. Klasse den sicheren Umgang mit dem eigenen Fahrrad. Dazu nutzen wir den Geschicklichkeitsparcour des ADAC in Kooperation mit der Polizei Duderstadt. Außerdem werden die Fahrräder von der Polizei auf Verkehrssicherheit überprüft.
Verlässliche Grundschule
Niedersachsens Grundschulen sind verlässlich, d. h. für alle SchülerInnen ist ein täglich mindestens fünf Zeitstunden umfassendes Schulangebot sichergestellt. In unserer Schule findet dieses verlässliche Angebot in der Zeit von 7.50 - 12.50 Uhr statt. Anschließend haben die SchülerInnen seit dem Schuljahr 2025/26 ,aufsteigend ab Jahrgang 1, die Möglichkeit am Ganztagsangebot teilzunehmen. (siehe Ganztag)
Zeugnisse
Vor Beginn der Sommerferien erhalten alle Kinder ein Zeugnis. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres werden außerdem in den Klassen 2, 3 und 4 Halbjahreszeugnisse erteilt. An diesen Tage endet der Unterricht nach der 3. Stunde um 10.45 Uhr.