Herzlich Willkommen auf der Schulhomepage der  St.-Elisabeth-Grundschule Duderstadt

III   Stichworte von A bis Z


Arbeitsgemeinschaften

Im 3. und 4. Schuljahr nehmen alle Schüler/innen in einer Stunde wöchentlich an einer Arbeitsgemeinschaft ihrer Wahl teil. Dieses zu wählende Lernangebot soll die Interessen der Schüler aufgreifen und vorhandene Neigungen vertiefen.

Aufgaben und Auftrag der Grundschule

Die Grundschule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums (- - - ) und der Demokratie weiterentwickeln (NSchG § 2). Dabei vermittelt die Grundschule grundlegende Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten und schafft damit die Grundlagen für die weitere Schullaufbahn (vgl. Erlass: Die Arbeit in der Grundschule, 2015).

Aufnahme von Schülern

Die Entscheidung über die Anmeldung an einer Schule für Schüler des gleichen Bekenntnisses sollte grundsätzlich vor der Einschulung erfolgen. Aus pädagogischen Gründen ist ein Schulwechsel während der Grundschulzeit nicht erwünscht.
Aufgenommen werden zu Beginn des Schuljahres alle schulpflichtigen Kinder des katholischen Bekenntnisses -  unabhängig von ihrem Wohnsitz -  , die von ihren Eltern angemeldet werden.
Darüberhinaus entscheidet auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten die Schulleitung im Einzelfall -  unabhängig von der Nationalität -  über die Aufnahme nicht katholischer Schüler/innen (maximal 30 %).

Beratung
Schon 2 Jahre vor der Einschulung findet ein Elternabend in den Kindergärten statt über Aspekte der Schulfähigkeit.
Beratung während der Schulzeit wird gewährleistet durch
-  regelmäßige Elternabende,
-  Elternsprechnachmittage (1 x jährlich),
-  Angebot von festen wöchentlichen Sprechzeiten der Lehrkräfte
 (nach vorheriger Terminabsprache können zu den genannten Zeiten Gespräche zwischen Erziehungsberechtigten und Lehrkräften stattfinden).
Die Beratung zur weiteren Schullaufbahn ist engmaschig:
ein Infoabend der weiterführenden Schulen                                                                                         ein gemeinsamer Elternabend für alle 4. Klassen mit der Schulleitung                                              zwei individuelle Beratungsgespräche.

Betreuung
Nach dem Pflichtunterricht wird für die Kinder im 1. und 2. Schuljahr bis 12.50 Uhr Betreuung durch Pädagogische Mitarbeiterinnen angeboten, die dazu ein Konzept erarbeitet haben (mit einer Stunde Projekt wöchentlich).
Die Teilnahme daran erfolgt auf Antrag und ist für ein Schulhalbjahr verbindlich.

Beurlaubung von Schülern
Grundsätzlich darf keine Ferienverlängerung und keine zusätzliche Beurlaubung gewährt werden, da die 75 Ferientage des Schuljahres genug Gelegenheit zu Reisen geben. In dringenden Fällen sind Antragsformulare für Ausnahmegenehmigungen im Büro der Schule zu erhalten. Über die Genehmigung entscheidet bei einem Tag die Klassenleitung, bei mehreren Tagen die Schulleitung. Bei Beurlaubung für Erholungskuren genügt die Vorlage des amtlichen Bescheides über die Kur.

Christliche Erziehung -  religiöse Erziehung

Christliche Erziehung hat das Ziel, zu einer Lebenshaltung des Vertrauens auf Gott zu befähigen, vor dem Gefühl der Sinnlosigkeit und vor Abhängigkeit zu schützen. Die vertrauensvolle Grundeinstellung der Erwachsenen gibt als Leitbild Orientierung und begünstigt die religiöse Entfaltung.

Schwerpunkte christlicher Erziehung an der St.-Elisabeth-Schule

Die St.- Elisabeth- Schule hat mit ihrem Konzept zur religiösen Erziehung christliche Schwerpunkte für den Schulalltag und das Schulleben gesetzt:

- 14-tägig findet ein Schulgottesdienst in der St. Cyriakus-Kirche für alle Schüler/innen statt (Klasse  1 beginnend mit dem 2. Schulhalbjahr), der von Schülern und Lehrkräften vorbereitet und mitgestaltet wird.

- Einschulungsgottesdienst für die Schulanfänger und Abschlussgottesdienst für die Schulabgänger sind feste Bestandteile des Schuljahres, ebenso beginnt jedes neue Schuljahr mit einem gemeinsamen Gottesdienst.

- Wiederkehrende Gedenktage an bedeutende Persönlichkeiten im Kirchenjahr und die Heiligenverehrung werden im Unterricht und durch besondere Veranstaltungen gewürdigt; so wird z.B. der St. Elisabeth-Tag (19. November) als Patronatsfest unserer Schule mit Gottesdienst, Feierstunde aller Kinder und Beisammensein des Kollegiums mit Gästen und Freunden der Schule begangen.

- Täglich wird zu Beginn und zum Ende des Unterrichts ein Gebet gesprochen.

- Der katholische Religionsunterricht ist Pflichtfach für alle Schüler/innen. Seine Inhalte tragen zur Gestaltung des Schullebens und der Gottesdienste bei. Der Religionsunterricht dient damit nicht nur der Glaubensunterweisung. Er hat auch entscheidenden Anteil an der Entwicklung der Schüler und hilft ihnen bei ihrer Lebensführung.

- Die Hochfeste des Kirchenjahres wie Weihnachten, Aschermittwoch, Ostern, Christi Himmelfahrt, Pfingsten und Fronleichnam werden im Religionsunterricht erarbeitet. Das Erntedankfest, der Advent und die Fastenzeit werden in der Gestaltung im Schulgebäude visualisiert (Erntedanktisch, Schmuck für Elisabeth-Figur etc.).

Die Schule beteiligt sich aktiv an Veranstaltungen der Pfarrgemeinde.

-  Persönliche Feiertage beim Empfang von Sakramenten werden von der Schulgemeinschaft mitgetragen (4. Klassen gestalten Kommunionkarten, 2. Klassen feiern den Gottesdienst mit).

 

Differenzierung im Unterricht
Jedes Kind soll möglichst entsprechend seiner Lern-  und Leistungsfähigkeit gefordert und gefördert werden. Bei gleichen Anforderungen an alle Schüler einer Klasse werden einige Kinder überfordert, andere unterfordert. Dennoch müssen alle Kinder bestimmte Grundkenntnisse und - fähigkeiten erreichen.
Es wird daher versucht, Lernschwächen durch zusätzliche Förderung zu verringern. Schüler mit größerer Lernfähigkeit erhalten teilweise ein Zusatzangebot, damit sie angemessen gefordert werden (siehe auch Förderkonzept).


Einschulung
Schon 1 ½ Jahre vor der Einschulung findet vor der Anmeldung ein erster Informationsabend für die Eltern statt.
Im Juni des Einschulungsjahres kommen alle Schulanfänger mit ihren Kindergarten- Erzieherinnen oder Eltern zu einem Unterrichtsbesuch in die 1. Klassen.
Schüler/innen der 4. Klassen übernehmen Patenschaften für die Schulanfänger.

Elisabeth von Thüringen

Elisabeth wurde im Jahr 1207 wahrscheinlich als Tochter des ungarischen Königs Andreas II. und seiner Gemahlin Gertrud geboren. Als sie vier Jahre alt war, kam sie nach Thüringen, um zur Frau des Thronfolgers erzogen zu werden. Sie heiratete Landgraf Ludwig, der für ihre religiösen Übungen und den Dienst an Armen und Kranken Verständnis zeigte, was für die damalige Zeit ungewöhnlich war.
Landgraf Ludwig starb auf einem Kreuzzug, und Elisabeth wurde mit ihren drei Kindern von der Wartburg vertrieben.
Im Jahr 1229 gründete Elisabeth in Marburg ein Hospital, in dem die schlimmsten Krankheitsfälle, darunter auch Aussätzige, behandelt und gepflegt wurden.
Elisabeth selbst nahm sich der Schwerstkranken an, sie sah in jedem leidenden Menschen Christus.
Elisabeth von Thüringen hat gezeigt, dass ein Mensch, der die Verhältnisse zum Besseren hin ändern will, nicht durch Aussteigen oder Protest zum Ziel kommt, sondern in religiöser Haltung hilfreich im Umgang mit Menschen die Welt verbessert.
Sie forderte ihre Helfer auf, die Menschen fröhlicher zu machen.
Seit dem 11.02.1982 heißt unsere Schule St.- Elisabeth- Schule (siehe auch Wanderplan).

Englisch in der Grundschule

Englisch wird in der Verlässlichen Grundschule in den 3. und 4. Klassen mit 2 Stunden pro Woche verbindlich für alle Schüler/innen erteilt. Eine Benotung erfolgt erst in der
4. Klasse (Curricula 2006).

Extreme Witterungsverhältnisse
Erziehungsberechtigte, die eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten, können ihre Kinder auch dann für einen Tag zu Hause behalten oder sie vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn kein genereller Unterrichtsausfall angeordnet ist.

Fahrradgenehmigung
Kinder im 1., 2. und 3. Schuljahr können im allgemeinen die Verkehrsregeln nicht ausreichend verstehen und besonders in kritischen Situationen nicht spontan richtig anwenden.
Auch Kinder im 4. Schuljahr bedürfen einer genauen Einweisung in die Strecke und die gegebenen Gefahrenstellen durch die Erziehungsberechtigten, um die Verkehrsgefährdung möglichst gering zu halten. Das Mitbringen von Fahrrädern kann daher aus Gründen der Verkehrssicherheit erst im 4. Schuljahr bei besonders weitem Schulweg auf Antrag der Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Eine Haftung der Schule wird dadurch nicht übernommen. Für die Verkehrssicherheit der Fahrräder sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich.

Förderkonzept -  Grundsätze
Neben der individuellen Förderung im Unterricht (Binnendifferenzierung) werden nach Möglichkeit für Deutsch und Mathematik zusätzliche Förderstunden eingerichtet. In ständiger Absprache mit den Fachlehrkräften werden hier Lernrückstände aufgefangen.
Hinzu kommt ein klassenübergreifendes Förderband mit einer wechselnden Gruppen-
Zusammensetzung.  

Förderverein  sh. www.st-elisabeth-duderstadt.de
Seit seiner Gründung im Jahr 1997 unterstützt der Verein die Arbeit der Schule finanziell in vielfältiger Weise. Viele Projekte und Anschaffungen wären sonst nicht möglich. So verdanken wir ihm z.B. die Einrichtung des Computerraums und der Küche. Der Verein bildet eine wichtige Stütze für eine erfolgreiche pädagogische Arbeit zum Wohle unserer Schülerinnen und Schüler. Der Mindestbeitrag von 11,- -  Euro jährlich ist somit eine lohnende Investition.

Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben.

Gesetzlicher Bildungsauftrag
§ 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes:

„(1) Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.
Erziehung und Unterricht müssen dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Vorläufigen Niedersächsischen Verfassung entsprechen; die Schule hat die Wertvorstellungen zu vermitteln, die diesen Verfassungen zugrunde liegen.

Die Schüler sollen fähig werden,
-  die Grundrechte für sich und jeden anderen wirksam werden zu lassen, die sich daraus ergebende staatsbürgerliche Verantwortung zu verstehen und zur demokratischen Gestaltung der Gesellschaft beizutragen,
-  nach ethischen Grundsätzen zu handeln sowie religiöse und kulturelle Werte zu erkennen und zu achten,
-  ihre Beziehungen zu anderen Menschen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Solidarität und der Toleranz sowie der Gleichberechtigung der Geschlechter zu gestalten,
-  den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere die Idee einer gemeinsamen Zukunft der europäischen Völker, zu erfassen und zu unterstützen und mit Menschen anderer Nationen und Kulturkreise zusammenzuleben,
-  ökonomische und ökologische Zusammenhänge zu erfassen,
-  für die Erhaltung der Umwelt Verantwortung zu tragen und gesundheitsbewusst zu leben,
-  Konflikte vernunftgemäß zu lösen, aber auch Konflikte zu ertragen,
-  sich umfassend zu informieren und die Informationen kritisch zu nutzen,
-  ihre Wahrnehmungs-  und Empfindungsmöglichkeiten sowie ihre Ausdrucksmöglichkeiten unter Einschluss der bedeutsamen jeweiligen regionalen Ausformung des Niederdeutschen oder des Friesischen zu entfalten,
-  sich im Berufsleben zu behaupten und das soziale Leben verantwortlich mitzugestalten.

Die Schule hat den Schülerinnen und Schülern die dafür erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln. Dabei sind die Bereitschaft und Fähigkeit zu fördern, für sich allein wie auch gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erzielen. Die Schülerinnen und Schüler sollen zunehmend selbständiger werden und lernen, ihre Fähigkeiten auch nach Beendigung der Schulzeit weiterzuentwickeln.

(2) Die Schule soll Lehrkräften sowie Schülerinnen und Schülern den Erfahrungsraum und die Gestaltungsfreiheit bieten, die zur Erfüllung des Bildungsauftrages erforderlich sind."

Hausaufgaben
Die erzieherische Wirkung von Hausaufgaben soll vor allem darin liegen, dass die Schüler selbständig arbeiten lernen.
Nachweislich tragen mechanische Rechen-  und Rechtschreibübungen nur wenig zur Leistungssteigerung bei, sie werden daher nur in geringem Umfang erteilt.
Jede Hausaufgabe wird in der Regel nach Umfang und Schwierigkeit für einzelne Schüler oder Schülergruppen unterschiedlich erteilt. Häufig genügt es, eine untere Grenze für das Maß festzulegen.
Grundsätzlich wird die Mithilfe der Eltern bei den Hausaufgaben nicht vorausgesetzt. Die Eltern sollten auf eine sorgfältige Ausführung achten, Hilfen anbieten und die Selbständigkeit der Kinder fördern.
Es ist wichtig, die Kinder zu zügigem Arbeiten anzuhalten. Da die tägliche Arbeitszeit der Kinder nach ärztlicher Ansicht das Leistungsvermögen von Grundschulkindern eindeutig überfordert, sollen folgende Zeiten für die Hausaufgaben nicht überschritten werden:
bei Schülern des 2. Schuljahres 20 Minuten,
bei Schülern des 3. und 4. Schuljahres 30 Minuten.
In der 1. Klasse sollen die Kinder angeleitet werden, Hausaufgaben eigenständig zu fertigen. Übungen und Kontrollen erhöhen diese Eigenständigkeit.
Zusätzliche Hausaufgaben sollen die Eltern nicht stellen.
Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen liegt die günstigste Zeit für die Erledigung der Hausaufgaben zwischen 15.00 und 17.00 Uhr.
Jedes Kind soll möglichst einen eigenen Arbeitsplatz haben, an dem es ohne Ablenkung (Fernsehen, Radio, spielende Geschwister) und in Ruhe arbeiten kann.
Die Schüler/innen benötigen brauchbares und ordentliches Arbeitsmaterial: angespitzte Bleistifte, gebrauchsfähige Füllhalter, Lineal, keine fliegenden Blätter.
Auch zu Hause sollen die Schüler/innen dazu angehalten werden, Wörterbücher und andere Nachschlagwerke zu benutzen.

Individuelle Lernentwicklung
Mit Beginn des Schuljahres 2006/07 wird aufbauend zunächst für die 1. Klassen ein Beobachtungsbogen eingeführt. Er dient als Grundlage für Beratung und Förderung und ist Grundlage bei Elternberatungsgesprächen.

Information der Eltern

In unregelmäßigen zeitlichen Abständen werden mehrmals jährlich einzelne Vorhaben, besondere Veranstaltungen und gezielte pädagogische Bemühungen den Erziehungsberechtigten schriftlich mitgeteilt.       
Aktuelle Informationen finden sich im Schaukasten am Schulhofeingang, am Schwarzen Brett im Flur sowie auf der Homepage unserer Schule.

Inklusion

Seit dem Schuljahr 2013/14 werden Kinder mit Handicaps in der Regelgrundschule beschult = „Inklusion". Als Unterstützung arbeitet eine Förderschullehrkraft im Team mit zur besonderen Förderung dieser Kinder.

Jahrgangswechsel -  Überspringen einer Klasse
Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten kann ein Kind nach Konferenzbeschluss einen Schuljahrgang überspringen, wenn nach seinen Leistungen und seiner Gesamtpersönlichkeit eine erfolgreiche Mitarbeit im nächsten Jahrgang erwartet werden kann.

Katholische Schule
Nach § 129 des niedersächsischen Schulgesetzes ist die St.- Elisabeth- Schule Duderstadt eine „Schule für Schüler des gleichen Bekenntnisses", an der alle Kinder, die diesem Bekenntnis angehören, angemeldet werden können. Ausnahmen können im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben vom Schulleiter genehmigt werden.
Der gesetzliche Bildungsauftrag, die Ausstattung und Unterrichtsversorgung entsprechen der jeder anderen öffentlichen Grundschule. Darüber hinaus hat eine „Bekenntnisschule" die besondere Aufgabe, die im Elternhaus begonnene religiöse Erziehung wirksam zu unterstützen mit dem Ziel, die Schüler zu einer sinnvollen Lebensgestaltung zu befähigen.

Kelly- Projekt
Im 2. Schuljahrgang findet in Kooperation mit der Polizei dieses Projekt statt, das den Kindern Hilfen und Handlungsmöglichkeiten bei Gefahren außerhalb von Familie und Schule aufzeigt
.

Kinder- Uni
In Kooperation mit der Georg- August- Universität Göttingen organisiert unsere Schule die Teilnahme an den dortigen Kindervorlesungen für Schüler/innen der St.- Elisabeth- Schule.

Klassenbildung
Die Klassenbildung erfolgt nach pädagogischen Gesichtspunkten, nach Wohngebieten und soweit vertretbar nach Elternwünschen.

Konzepte   (siehe Schulprogramm)

Kooperation

Die St.- Elisabeth- Schule kooperiert mit den katholischen Kindertagesstätten (Kooperationskalender), dem Hort St. Georg, der Polizei (Kelly- Projekt), sowie der Pfarrgemeinde St. Cyriakus und der Sparkasse Duderstadt.

Läuse
Trotz allgemein sorgfältiger Haarpflege sind in den letzten Jahren wieder häufig Kopfläuse bei Schulkindern festgestellt worden.
Läuse können an den Garderoben von Kleidungsstücken auf danebenhängende überwandern.
Um die Vermehrung und Übertragungsmöglichkeiten gering zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle des Kopfhaares der Kinder erforderlich. Am besten scheitelt ein Familienmitglied das Haar des Schulkindes Strich für Strich, um festzustellen, ob ein Läusebefall vorliegt und mit einem Läusemittel bekämpft werden muss.
Beim Auftreten von Läusen besteht gemäß § 48 Bundesseuchengesetz Schulverbot. Die Schule -  und ebenso eine andere Gemeinschaftseinrichtung wie z.B. ein Kindergarten -  darf erst nach erfolgreicher Behandlung wieder besucht werden. Dazu muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei erneutem Befall muss eine schriftliche Bescheinigung vom behandelnden Arzt vorgelegt werden, dass keine Läuse und Nissen mehr vorhanden sind. Bei weiteren Ansteckungen informiert die Schule das Gesundheitsamt.

Lehrerwechsel

Laut Erlass und Beschluss der Gesamtkonferenz wird aus pädagogischen Gründen die Klassenlehrkraft nach Beendigung des 2. Schuljahres in der Regel gewechselt.     

Linkshänder
Alle Linkshänder haben gewisse Anfangsschwierigkeiten zu überwinden und brauchen daher viel Ermutigung, Lob und Anerkennung. Zu dieser Anteilnahme gehören auch Tipps und Ratschläge, aus denen das Kind ersehen kann, dass man es nicht allein lässt.
Hilfen für Kinder, die links schreiben:                                                                                                                         - Spezialfüller für Linkshänder                                                                                                                                    - evtl. Linkshandschere kaufen                                                                                                                                  - das linkshändige Kind muss links von einem rechtshändigen Kind sitzen                                                             - Licht sollte bei schriftlichen Aufgaben von rechts einfallen                                                                                                                   

Methodenkonzept
Im Schuljahr 2007/2008 wurde ein fächerübergreifendes und fachinternes Methodenkonzept verabschiedet, das sicher stellen soll, dass die Schüler/innen am Ende ihrer Grundschulzeit über breit gefächerte Kompetenzen zum eigenverantwortlichen Lernen verfügen.


Mitwirkung der Erziehungsberechtigten
Eltern können bei der Vorbereitung und Durchführung von Festen, Feiern und Gemeinschaftsvorhaben (z.B. Wanderungen, Schullandheimaufenthalten, Projektwochen, Besichtigungen) mitwirken. Interessierte Eltern können auch nach Rücksprache mit den Lehrkräften im Unterricht anwesend sein (Hospitation).
Zur verständnisvollen Zusammenarbeit zwischen Eltern und Lehrkräften werden  Elternsprechtage und Elternversammlungen durchgeführt, deren regelmäßiger Besuch von der Schule sehr gewünscht wird. Hinzu kommen Einzelgespräche, Elternstammtische und zusätzliche Klassenelternabende nach Bedarf.

Auszug aus dem Niedersächsischen Schulgesetz:
§ 71 (1)  „Die Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die
  Schülerinnen und Schüler am Unterricht, an den sonstigen
  Veranstaltungen der Schule und an den Maßnahmen der
  Schulgesundheitspflege regelmäßig teilnehmen und die ihnen
  obliegenden Pflichten erfüllen; sie haben sie dafür zweckentsprechend
  auszustatten."
§ 88 (2)  „Die Erziehungsberechtigten haben bei Wahlen und Abstimmungen für
  jede Schülerin oder jeden Schüler zusammen nur eine Stimme."
§ 96 (3)  „Schulelternrat und Klassenelternschaften sind von der Schulleitung oder
  der zuständigen Konferenz vor grundsätzlichen Entscheidungen, vor allem
  über die Organisation der Schule und die Leistungsbewertung, zu hören.
  Schulleitung und Lehrkräfte haben ihnen die erforderlichen Auskünfte zu
  erteilen."
§ 96 (4)  „Die Lehrkräfte haben Inhalt, Planung und Gestaltung des Unterrichts mit
  den Klassenelternschaften zu erörtern. Dies gilt vor allem für Unterrichts-
  fächer, durch die das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise
  berührt wird. Die Erziehungsberechtigten sind insbesondere über Ziel,
  Inhalt und Gestaltung der Sexualerziehung rechtzeitig zu unterrichten,
  damit die Erziehung im Elternhaus und in der Schule sich so weit wie
  möglich ergänzen."
§ 96 (5)  „Erziehungsberechtigte können einzelne Mitglieder des Schulelternrats
  mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragen."


Nachmittagsbetreuung
Eine Nachmittagsbetreuung für Schüler/innen wird vom Kinderhort St. Georg angeboten (kostenpflichtig). Der Weg nach Unterrichtsschluss dorthin ist versichert
wie der Schulweg.


Nichtversetzung -  Wiederholung einer Klasse

Am Ende der 2. und 3. Klasse kann die Versetzungskonferenz beschließen, dass ein Kind eine Klasse wiederholt, wenn sonst eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwartet
werden kann und durch die Wiederholung wesentliche Ursachen von Leistungsschwächen behoben werden können.
Darüber hinaus kann nach der 1. Klasse und auch während eines Schuljahres auf Wunsch der Erziehungsberechtigten und auf Beschluss der Klassenkonferenz ein(e)
Schüler(in) am Unterricht der nächstunteren Klasse teilnehmen, wenn er/sie in seiner/ihrer Klasse nicht mehr erfolgreich mitarbeiten kann
und / oder wenn es für die Entwicklung bzw. Stabilisierung der Gesamtpersönlichkeit notwendig ist.


Pausenfrühstück
Für die Leistungsfähigkeit der Kinder ist eine ausgewogene Ernährung wichtig.
Unterwegs gekaufte Süßigkeiten helfen nicht, Konzentrationsschwächen und Nervosität zu mindern.
In der Schule werden während der großen Pausen Milch, Kakao und Fruchtsäfte verkauft.

In allen Klassen wird gemeinsam gefrühstückt.


Unterrichts-  und Pausenzeiten

1. Unterrichtsstunde 07.50 – 08.35 Uhr

2. Unterrichtsstunde 08.40 – 09.25 Uhr

Frühstückspause 09.25 – 09.35 Uhr
I. Hofpause 09.35 – 10.00 Uhr

3. Unterrichtsstunde 10.00 – 10.45 Uhr
4. Unterrichtsstunde 10.50 – 11.35 Uhr

II. Hofpause 11.35 – 11.56 Uhr

5. Unterrichtsstunde 11.56 – 12.50 Uhr


Schriftliche Arbeiten

Schriftliche Arbeiten sind eine wichtige Grundlage für die Leistungsbeurteilung, bei der aber auch mündliche Leistungen berücksichtigt werden müssen. Alle mündlichen und schriftlichen Lernkontrollen dienen auch dem Anspruch jeden Schülers auf Anerkennung seiner Lernfortschritte.

Schriftliche Arbeiten werden in der Regel einige Tage vorher angekündigt. Während einer Woche dürfen höchstens drei, an einem Tag nicht mehr als eine Arbeit geschrieben werden.
Neben kurzen Lernkontrollen gelten pro Schuljahr folgende Zahlen:


Klasse 3
Deutsch: 6 
Mathematik: 6 
Englisch:  -

Klasse 4
Deutsch: 6
Mathematik: 6 
Englisch 2-4

Schulbesuch – Versäumnisse – Entschuldigungen

Regelmäßiger Schulbesuch ist die notwendige Voraussetzung für den Erfolg des Unterrichts.
Festgesetzte Schulfeiern, kirchliche Veranstaltungen, Unterrichtsgänge, Wanderungen und Schullandheimaufenthalte gelten als Schulveranstaltungen.
Bei Erkrankung eines Schülers oder einer Schülerin muss spätestens am dritten Tag eine Mitteilung der Erziehungsberechtigten bei der Klassenlehrkraft vorliegen. Die Krankmeldung kann auch per Email vorgenommen werden (Adresse sh. vorn im Heft).
Bei seiner Rückkehr bringt der Schüler/die Schülerin eine schriftliche Bescheinigung der Erziehungsberechtigten über die Krankheitsdauer mit.
Telefonische Entschuldigungen sind von 7.30 – 10.00 Uhr möglich, da das Sekretariat nicht ständig besetzt ist. Auch per Email ist eine Krankmeldung möglich.
Nur in Ausnahmefällen sollen Schüler/innen vom Sportunterricht befreit werden. Bei offensichtlich erkennbarer Erkrankung oder Verletzung kann auf die Vorlage einer schriftlichen Entschuldigung verzichtet werden. Ein(e) vom Sportunterricht befreite(r) Schüler/in ist zur Anwesenheit im Sportunterricht verpflichtet.


Schulpflicht
Nach § 64 des Niedersächsischen Schulgesetzes werden alle Kinder, die bis zum
30. Juni des Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, schulpflichtig.
Auf Antrag der Erziehungsberechtigten können Kinder, die zu Beginn des Schuljahres noch nicht schulpflichtig sind, in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind. Diese Kinder (Kannkinder) werden mit der Aufnahme schulpflichtig.

Schulprogramm
Die Lehrkräfte der Schule haben ein umfassendes Schulprogramm entwickelt mit Leitbild, Leitzielen und verschiedenen Konzepten, u.a. zu Unterricht, Hausaufgaben, Förderung und Notfallplanung. Die Konzepte können in der Schule eingesehen werden.

Schultasche

Das häufige Tragen zu schwerer Schultaschen kann zu Haltungsschäden führen. Daher sollten nur die Bücher, Mappen und Hefte eingepackt werden, die für den nächsten Schultag laut Stundenplan gebraucht werden.
Zudem können Materialien, die nicht für die Hausaufgaben benötigt werden, in der Schule unter der Schulbank oder in einem Eigentumsfach aufbewahrt werden.

Schulvorstand
Mit Beginn des Schuljahres 2007/08 wurde der Schulvorstand gewählt. Er besteht aus 8 Personen (4 Elternvertreter, 4 Lehrkräfte) und trifft wichtige Entscheidungen für die Schule.

Sportunterricht
Schüler/innen müssen während des Sportunterrichts Sportbekleidung tragen.
Uhren und Schmuckgegenstände sind abzulegen. Falls das Herausnehmen von
Ohrsteckern Probleme bereitet, müssen diese wegen der Verletzungsgefahr
für Mitschüler/innen mit Leukoplast oder ähnlichem abgeklebt werden.
Um eine mögliche eigene Verletzungsgefahr zu verringern, wird die Anschaffung einer Sportbrille für Kinder empfohlen, die nicht ohne Brille am Sportunterricht teilnehmen können.

Unfälle -  Sachschäden
Für Unfälle, die sich trotz aller Sorgfalt während des Schulbesuches, bei sonstigen anerkannten Schulveranstaltungen sowie auf dem Schulweg ereignen, besteht ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Vorlage einer Krankenversicherungskarte beim Arzt ist nicht erforderlich.
Sachschäden werden vom Kommunalen Schadenausgleich Hannover übernommen, wenn ein berechtigter Anspruch besteht.
Unfälle und Schadensfälle müssen sofort der Klassenlehrkraft gemeldet werden.

Ungeziefer – Läuse                                                              Trotz allgemein sorgfältiger Haarpflege sind in den letzten Jahren wieder häufig Kopfläuse bei Schulkindern festgestellt worden. Läuse können an den Garderoben von Kleidungsstücken auf daneben hängende überwandern. Um die Vermehrung und Übertragungsmöglichkeiten gering zu halten, ist eine regelmäßige Kontrolle des Kopfhaares der Kinder erforderlich. Am besten scheitelt ein Familienmitglied das Haar des Schulkindes Strich für Strich, um festzustellen, ob ein Läusebefall vorliegt und mit einem Läusemittel bekämpft werden muss.                                                            Beim Auftreten von Läusen besteht gemäß § 48 Bundesseuchengesetz Schulverbot. Die Schule - und ebenso eine andere Gemeinschaftseinrichtung wie z.B. ein Kindergarten - darf erst nach erfolgreicher Behandlung wieder besucht werden. Dazu muss eine schriftliche Erklärung abgegeben werden. Bei erneutem Befall muss eine schriftliche Bescheinigung vom behandelnden Arzt vorgelegt werden, dass keine Läuse und Nissen mehr vorhanden sind. Bei weiteren Ansteckungen informiert die Schule das Gesundheitsamt.


Verkehrserziehung (neue Bezeichnung: Mobilität)
Aufgabe der schulischen Verkehrserziehung, die im Rahmen des Sachunterrichts stattfindet, ist es, die Schüler/innen zu mündigen und sicheren Verkehrsteilnehmern werden zu lassen. Mit dem Zuwachs von Kenntnissen und Wissen um das Verkehrsgeschehen, seinen Ablauf und mögliche Gefahren, müssen situationsgerechte Verhaltensweisen im Straßenverkehr eingeübt werden. Zugleich sind das kritische Erfassen von konkreten Verkehrssituationen und die Verantwortung jedes einzelnen für seine Sicherheit und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer zu entwickeln und zu fördern. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Beobachtung des Verhaltens anderer weitgehend das Verhalten von Kindern und Jugendlichen beeinflusst. Es ist daher bei jeder sich bietenden Gelegenheit mit den Erziehungsberechtigten zu erörtern, wie diese dazu beitragen können, dass die Ziele der schulischen Verkehrserziehung erreicht werden.

Verlässliche Grundschule
Seit Beginn des Schuljahres 2000/2001 ist unsere Schule Verlässliche Grundschule.
In diesem z.Zt. als Schulversuch laufenden Modell garantiert die Grundschule für alle Schüler/innen verbindlich Unterricht und Betreuung von 7.50 Uhr bis 12.50 Uhr.
In Ausnahmefällen werden bei notwendigen Abweichungen die Erziehungsberechtigten rechtzeitig über geänderte Zeit-  und Organisationspläne informiert.


Wanderungen und Schullandheimaufenthalte
Schulwanderungen und Schullandheimaufenthalte gehören zur Bildungs-  und Erziehungsaufgabe der Schule.
Im Vordergrund stehen


Wanderplan (Änderungen vorbehalten)          

1. Schuljahr:

a) Spielplatz Ohmbergstraße
b) Wallrundgang mit Spielplatz LNS
c) Spielplatz Kurmainzer Straße
d) Leeren


2. Schuljahr:
a) Sulberg (Spielplatz Ludolfinger Straße auf dem Rückweg)
b) Staumauer, Wasserspielplatz LNS
c) Rote Warte (Leerenquelle, Nachtigalleneck, durch den Wald, Rückweg über
   Barckefeldtstraße)
d) Pferdeberg


3. Schuljahr:
a) Euzenberg
b) Tagesfahrt Wartburg 
c) Lindenberg, Sportplatz Gerblingerode, Kolpingferienstätte                                                                  d) West-Östliches Tor  

                                                                                4. Schuljahr:                                                                                                            a) Schullandheimaufenthalt                                                                                                                      b) Grenzlandmuseum                                                                                                                                c) Hübenthal                                                                                                                                              d) Tagesfahrt                                                            


Zeugnisse
Vor Beginn der Sommerferien erhalten alle Kinder ein Zeugnis. Zum Ende des ersten Schulhalbjahres werden außerdem in den Klassen 2, 3 und 4 Halbjahreszeugnisse erteilt.
Es empfiehlt sich, die Zeugnisse und die Erläuterungen zu den Noten in einer Mappe zu sammeln.
Zensuren und Zeugnisse dienen in erster Linie der Unterrichtung von Schülern und Erziehungsberechtigten über die Entwicklung, die der Schüler im Unterricht gezeigt hat, und über den erreichten Leistungsstand.

Zusätzliche Übungsarbeiten
Zur Verbesserung der Leistungen eines Schülers kann die Lehrkraft eine nachlässig angefertigte Arbeit wiederholen lassen oder eine zusätzliche häusliche Übungsarbeit aufgeben.